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Arbeitszeugnisse - Zwischenzeugnis, Praktikumszeugnis
Ein Arbeitszeugnis wird vom Arbeitgeber ausgestellt und bewertet die Qualifikationen, die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers. In der Bundesrepublik Deutschland haben Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf ein solches Zeugnis. Dieser Anspruch besteht sowohl bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, als auch beim Wechsel der Abteilung oder des Vorgesetzten. Grundsätzlich wird zwischen einem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden, die bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden müssen. Liegt ein nachvollziehbarer Grund vor, obwohl das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.
Sämtliche Formen des Arbeitszeugnisses teilen eine besondere Gemeinsamkeit, denn die Rechtssprechung schreibt hier eine wohlwollende und wahrheitsgemäße Formulierung vor. Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber keine negativen Aussagen verwenden darf. Die positive Formulierung soll eine nachteilige Auswirkung des Arbeitszeugnisses auf den beruflichen Erfolg des Arbeitnehmers vermeiden. Im Laufe der Zeit haben sich zahlreiche Formulierungen eingebürgert, die durchweg positiv klingen, jedoch nicht immer so gemeint sind.
Der Satz "Herr Mustermann trug zur Verbesserung des Arbeitsklimas bei." signalisiert zukünftigen Arbeitgebern beispielsweise, dass Herr Mustermann zum Alkoholismus neigt und seine Arbeit vernachlässigt, da er seine Arbeitszeit mit Sprücheklopfen verbringt. Somit kann sich ein auf den ersten Blick positiver Satz als echter Karriere-Killer erweisen. Daher sollten Sie sich bereits im Vorfeld mit der Zeugnissprache vertraut machen und gegebenenfalls eine Nachbesserung verlangen.
Zeugnis-Arten
Das einfache Arbeitszeugnis stellt die simpelste Form dar und beinhaltet neben den persönlichen Angaben des Arbeitnehmers, Informationen über die Dauer und Art der jeweiligen Beschäftigung. Die einzelnen Aufgaben werden in einem solchen Arbeitszeugnis weder genannt, noch beurteilt. Als Arbeitnehmer sollten Sie auf ein einfaches Zeugnis verzichten und ein qualifiziertes Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber verlangen, denn ein potentieller Arbeitgeber könnte auf die Idee kommen, dass Sie kein qualifiziertes Arbeitszeugnis vorlegen, da dieses negative Formulierungen enthält.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält nicht nur die Angaben des einfachen Zeugnisses, sondern zusätzlich eine exakte Beschreibung der Tätigkeiten und eine ausführliche Leistungsbeurteilung. Hierbei sollten Sie die einzelnen Formulierungen genau unter die Lupe nehmen, da diese einer Schulnote entsprechen. In der Literatur finden Sie zahlreiche Beispiele und können anhand der Formulierungen Ihr Arbeitszeugnis bewerten. Sollte Ihr ehemaliger Arbeitgeber schlechte Bewertungen in Ihr Zeugnis integriert haben, sollten Sie unbedingt eine Nachbesserung verlangen.
Darüber hinaus gibt es eine weitere Form des Arbeitszeugnisses, das Zwischenzeugnis. Sofern ein besonderer Grund vorliegt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein solches Zeugnis auszustellen. Eine Versetzung innerhalb des Unternehmens in eine andere Abteilung, eine interne Weiterbildung oder der Wechsel des Vorgesetzten stellen triftige Gründe zur Ausstellung eines Zwischenzeugnisses dar. Der inhaltliche Aufbau dessen entspricht einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Folglich umfasst das Zwischenzeugnis die bisherigen Aufgaben des Arbeitnehmers im Unternehmen, sowie eine Beurteilung der Leistung.
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